Urteil des Bundesgerichts 6B_1374/2021 vom 18. Januar 2023 E. 3.1). Bei der Bestimmung des Umfangs der Genugtuung kann das Gericht die Auswirkungen der Haft auf das private, soziale und berufliche Leben der betroffenen Person berücksichtigen. Auch die Gefängnisvergangenheit der betroffenen Person kann ein relevantes Kriterium sein (BGE 149 IV 289 E. 2.1.4).