Der Tagessatz ist nur ein Kriterium, das es erlaubt, eine Grössenordnung für den immateriellen Schaden zu bestimmen. Dieser Betrag muss dann unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles korrigiert werden (Dauer der Haft, Auswirkungen des Verfahrens auf das Umfeld der freigesprochenen Person, Schwere der vorgeworfenen Taten usw.).