Ab diesem Zeitpunkt kann nicht mehr gesagt werden, dass ein Nachfragen des Migrationsamts beim SEM betreffend Verfahrensstand nichts gebracht hätte, und insbesondere wäre es am SEM gewesen, die ivorische Behörde umgehend zu kontaktieren und einen Befragungstermin zu vereinbaren bzw. einen solchen veranlassen. Die weitere Verzögerung ab dem 1. Juli 2020 war damit weder offenkundig pandemiebedingt noch in erster Linie auf das Verhalten der ivorischen Behörde und des Klägers zurückzuführen. Vielmehr wäre es (auch) an den zuständigen schweizerischen Behör-