2.4 Anders sieht die Situation jedoch ab dem 1. Juli 2020 aus, als die Einreise der ivorischen Behörde und der Vollzug der Wegweisung aufgrund der Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs faktisch wieder möglich war. Ab diesem Zeitpunkt kann nicht mehr gesagt werden, dass ein Nachfragen des Migrationsamts beim SEM betreffend Verfahrensstand nichts gebracht hätte, und insbesondere wäre es am SEM gewesen, die ivorische Behörde umgehend zu kontaktieren und einen Befragungstermin zu vereinbaren bzw. einen solchen veranlassen.