O4V 20 33/6/111) die Dublin-Ausschaffungshaft bis zum 2. Dezember 2019. Nachdem die spanischen Behörden die erneute Übernahme von A. im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgelehnt hatten, verfügte das Amt für Inneres am 8. November 2019 (act. O4V 20 33/6/79), dass A. zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs nach Guinea bis zum 30. April 2020 in Ausschaffungshaft genommen werde. Diese Verfügung wurde vom Einzelrichter des Obergerichts Kantons Appenzell Ausserrhoden mit Urteil vom 9. November 2019 (act. O4V 20 33/6/73) bestätigt, welches unangefochten in Rechtskraft erwuchs.