B. Am 20. Oktober 2019 wurde A. durch die Kantonspolizei Genf angehalten und wegen Missachtung des Einreiseverbots und rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz festgenommen. Am 22. Oktober 2019 wurde er dem Amt für Inneres, Abteilung Migration, von Appenzell Ausserrhoden zum Vollzug der Überführung nach Spanien zugeführt (act. O4V 20 33/6/133). Zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs verfügte das Amt für Inneres am 24. Oktober 2019 (act. O4V 20 33/6/111) die Dublin-Ausschaffungshaft bis zum 2. Dezember 2019.