A. A., geboren am xx.xx.xxxx, ist gemäss eigenen Angaben ivorischer Staatsangehöriger. Er reiste am 17. September 2018 von Spanien in die Schweiz ein und stellte in Chiasso einen Asylantrag. Mit Entscheid vom 6. Dezember 2018 (act. O4V 20 33/6/196) trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgrund der Zuständigkeit Spaniens nicht auf das Asylgesuch von A. ein, welcher sich zu diesem Zeitpunkt noch als Staatsangehöriger von Guinea ausgab. Gleichzeitig wurde er nach Spanien weggewiesen. Am 8. Januar 2019 (act. O4V 20 33/6/161) verfügte das SEM ein Einreiseverbot, wonach A. das Betreten der Schweiz bis zum 16. Januar 2022 untersagt wurde.