vertreten durch: Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Gegenstand Staatshaftung Neubeurteilung nach Rückweisung durch das Bundesgericht gemäss Urteil 2C_994/2021 vom 14. November 2023 Rechtsbegehren a) des Klägers: 1. Dem Kläger sei eine Genugtuung im Betrag von Fr. 61'000 zuzüglich Zins von 5% seit dem 24.10.2019 zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge im Umfang der beiliegenden Honorarnote zulasten des Staates.