AR GVP 36/2024, Nr. 3872 Staatshaftungsrecht. Verletzung des Beschleunigungsgebots bei der Ausschaffungshaft während der Corona-Pandemie (E. 2). Für die Festlegung der Genugtuung wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen übermässigen Inhaftierung herangezogen (E. 3). Wenn der im Ausland wohnhafte Kläger aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an seinem Wohnort übermässig begünstigt würde, sind die Lebenshaltungskosten am Wohnort zu berücksichtigen und die Entschädigung nach unten anzupassen. Kürzung des Tagesansatzes im vorliegenden Fall (E. 4). Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 23.05.2024, O4V 23 29