1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Rekursentscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 27. Oktober 2023 im Sinne der Erwägungen wie folgt geändert: Der Rechnungsbetrag von Fr. 21'921.60 wird um Fr. 18'358.20 auf Fr. 3'563.40 reduziert. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf Fr. 2'000.-- festgesetzt. Diese wird zu einem Viertel den Beschwerdeführern 1 und 2 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse wird angewiesen, den Beschwerdeführern vom Kostenvorschuss Fr. 500.-- zurückzuerstatten.