4. Die verfügende Behörde hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 18. Januar 2023 Kosten für verschiedene Verfahrenshandlungen in Rechnung gestellt. Dazu zählen einerseits Gebühren für Verfügungen im Betrag von Fr. 1'727.00, Gebühren für Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben im Betrag von Fr. 3'092.40 sowie Gebühren für den Aufwand Ersatzvornahme vom 1. September 2017 im Betrag von insgesamt Fr. 17'102.20.