G. Mit Verfügung vom 18. Januar 2023 (act. 11.4/1) stellte das Veterinäramt (im Folgenden: Verfügende Behörde) A. und B. Kosten in der Höhe von Fr. 21'921.60 solidarisch in Rechnung. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Fr. 1'727.00 für Aufwand Verfügungen; Fr. 8'493.70 für Aufwand Ersatzvornahme Veterinäramt; Fr. 6'330.00 für Aufwand Ersatzvornahme Kantonspolizei; Fr. 2'278.50 für Aufwand Ersatzvornahme durch Dritte und Fr. 3'092.40 für durchgeführte Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben.