Seite 3 verfügt. Nachdem das Verfahren aufgrund eines Ausstandsbegehrens gegen das Veterinäramt während längerer Zeit sistiert war, wies das Departement Gesundheit und Soziales die gegen die Verfügungen vom 14. August 2017 dagegen gerichteten Rekurse je mit Entscheid vom 13. November 2019 (act. 11.4/C136/137) ab. Mit Urteilen vom 29. April 2021 (act. C185) trat das Obergericht mangels Rechtsschutzinteresse nicht auf die dagegen gerichteten Beschwerden von A. und B. ein.