II. Anträge zum Verfahren 1. Es seien die Akten des Verfahrens betreffend Vollzug des Tierhalteverbots vom 20. Februar 2017 gegen A. beizuziehen. 2. Es sei eine mündliche und öffentliche Verhandlung vor dem Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden, verwaltungsrechtliche Abteilung, durchzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer zu Lasten des Kantons Appenzell Ausserrhoden. b) der Vorinstanz: Keine Anträge. c) der verfügenden Behörde: Die Beschwerde sei unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer vollumfänglich abzuweisen.