Ersatzvornahme durch Dritte und CHF 3'092.40 für durchgeführte Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben. 3. Die Gebühren für Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben, seien nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu reduzieren. 4. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen des Obergerichts, verwaltungsrechtliche Abteilung, an das Departement Gesundheit und Soziales zurückzuweisen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer zu Lasten des Kantons Appenzell Ausserrhoden.