Von einer Verrechnung des Aufwands für die Verfügungen, die Ersatzvornahme durch das Veterinäramt, die Ersatzvornahme durch die Kantonspolizei und die Ersatzvornahme durch Dritte sei abzusehen. Insbesondere sei von der Verrechnung folgender Positionen abzusehen: CHF 1'727.00 für Aufwand Verfügungen, CHF 8'493.70 für Aufwand Ersatzvornahme Veterinäramt, CHF 6'330.00 für Aufwand Ersatzvornahme Kantonspolizei; CHF 2'278.50 für Aufwand Ersatzvornahme durch Dritte und CHF 3'092.40 für durchgeführte Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben.