a) der Beschwerdeführer: I. Materiellrechtliche Anträge 1. Der Rekursentscheid des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell A. Rh. vom 27. Oktober 2023 betreffend die Verfügung des Veterinäramts von Appenzell A. Rh. vom 18. Januar 2023 betreffend Tierschutz: Solidarische Kostenverrechnung, sei aufzuheben, soweit der Rekurs der Beschwerdeführer 1 und 2 nicht geschützt wurde. 2. Von einer Verrechnung des Aufwands für die Verfügungen, die Ersatzvornahme durch das Veterinäramt, die Ersatzvornahme durch die Kantonspolizei und die Ersatzvornahme durch Dritte sei abzusehen.