3.3 Die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse ergeben sich vorliegend vollständig aus den Verfahrensakten, welche umfangreiche Pläne sowie ein vorinstanzliches Augenscheinprotokoll mit Fotodokumentation enthalten (act. 9.10) sowie dem allgemeinnotorischen Geoportal (Urteil des Bundesgerichts 1C_593/2020 vom 12. Mai 2021 E. 2.1). Damit ist der Antrag auf Durchführung eines Augenscheins abzulehnen.