D. Dagegen liessen A. und B., beide vertreten durch RA CD., mit Eingabe vom 17. Februar 2023 (act. 9.1) beim Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden Rekurs erheben u.a. mit den Anträgen den Beschluss des Gemeinderats aufzuheben und den Fussweg zwischen F.- und G. aus dem kommunalen Richtplan zu streichen.