a) der Beschwerdeführer: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. Der Entscheid vom 5. September 2023 der Rekursinstanz sei aufzuheben. 3. Der Entscheid vom 30. Januar 2023 der Vorinstanz sei aufzuheben. 4. Der öffentliche Fussweg zwischen F.- und G. sei aufzuheben. 5. Eventualiter zu Ziff. 4 sei die Vorinstanz anzuweisen, den öffentlichen Fussweg zwischen F.- und G. aufzuheben. 6. Der Fussweg zwischen F.- und G. sei aus dem kommunalen Richtplan zu streichen. 7. Eventualiter zu Ziff. 6 sei die Vorinstanz anzuweisen, den Fussweg zwischen F.- und G. aus dem kommunalen Richtplan zu streichen.