Seite 5 3. Die untere Instanz, an welche eine Sache zurückgewiesen wird, ist an die rechtlichen Erwägungen der oberen Instanz gebunden. Wenn Beschwerde gegen einen Entscheid erhoben wird, der infolge eines Rückweisungsentscheids erging, überprüft die Beschwerdeinstanz die Rechtsfragen nicht, die sie selbst in diesem Rückweisungsentscheid endgültig entschieden hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Feststellung, dass das Gericht nicht Beschwerdeinstanz gegen seine eigenen Entscheide ist.