I. Mit Eingaben vom 26. Oktober 2023 (act. 6) und 16. November 2023 (act. 8) liessen sich das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz) sowie C. und D. (im Folgenden: Beschwerdegegner), vertreten durch RA CD., mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen