G. Mit Entscheid vom 4. September 2023 (act. 2.1) hiess das Departement Bau und Volkswirtschaft den Rekurs gut, insofern die Bewilligung eines Sitzplatzes im Grünbereich gerügt wurde. Im Übrigen wies es den Rekurs ab. H. Dagegen liessen A. und B. (im Folgenden: Beschwerdeführerinnen 1 und 2), beide vertreten durch RA AB., mit Eingabe vom 5. Oktober 2023 (act. 1) beim Obergericht Beschwerde erheben, wobei sie eingangs erwähnte Rechtsbegehren stellten.