E. Mit Entscheid vom 16. Februar 2023 (act. 7.I.1.11) bewilligte die Baubewilligungskommission E. das Bauvorhaben und wies die dagegen gerichteten Einsprachen von A. und B. ab. F. Dagegen liessen A. (die zwischenzeitlich Miteigentümerin der Parzelle Nr. yyy geworden ist und jetzt auch an der Adresse "K." wohnt, vgl. dazu S. 4 des Augenscheinprotokolls vom 3. Juli 2023; act. 7.I.9) und B. (jetzt Alleineigentümerin der Parzelle Nr. zxz), beide vertreten durch RA AB., mit Eingabe vom 23. März 2023 (act. 7.I.1) beim Departement Bau und Volkswirtschaft Rekurs erheben mit den Anträgen, den Bau- und Einspracheentscheid aufzuheben und das Baugesuch zu verweigern.