C. Am 19. Mai 2015 reichte C. ein Baugesuch (Projektänderungsgesuch) betreffend den Neubau eines Einfamilienhauses ein. Mit Entscheid vom 14. Juli 2015 bewilligte die Baubewilligungskommission E. das Gesuch und wies die dagegen gerichteten Einsprachen von H. und A., damals Grundeigentümer der Parzelle Nr. xxyy, I. und B. (damals Grundeigentümer der Parzelle Nr. zxz) sowie J. (damals Grundeigentümerin der Parzelle Nr. yyy) ab. Die dagegen gerichteten Rekurse hiess das Departement Bau und Volkswirtschaft mit Entscheid vom 13. April 2016 gut und hob den Bau- und Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission auf.