4.4 Die Beschwerdegegner machen dagegen u.a. geltend, der Antrag der Beschwerdeführer gemäss Schreiben an die BBK vom 3. Oktober 2021 habe gelautet, die zwei Schwellen und die vier Pfosten zu entfernen. Diesen Antrag hätten die Beschwerdeführer nie modifiziert, womit die Fässer nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens seien. Zudem hätten die Beschwerdeführer mutmasslich die Entfernung der Schwellen und Pfosten veranlasst. Mit dem Beseitigen der Schwellen und Pfosten hätten die Beschwerdeführer, was sie begehrt hätten, womit ihr schutzwürdiges Interesse am Rekurs grundsätzlich dahingefallen sei.