Seite 9 Das Feststellungsinteresse besteht darin, einen Nachteil abzuwenden, den die betreffende Person ansonsten treffen würde. Praktisch im Vordergrund steht das Interesse, dank der vorzeitigen Rechtsabklärung das Risiko nachteiliger, zumeist finanzieller Dispositionen, zu vermeiden. Die Rechtsklärung hat sich stets auf konkrete (Rechts-)Fragen zu beziehen.