Zudem beschränkt sich das vorliegende Urteil auf die Frage, ob die Vorinstanz die Rekurse zurecht nicht materiell behandelt hat, womit ausschliesslich Rechtsfragen streitig sind. Die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse ergeben sich im Übrigen vollständig aus den Verfahrensakten sowie dem allgemeinnotorischen Geoportal (Urteil des Bundesgerichts 1C_593/2020 vom 12. Mai 2021 E. 2.1). Demzufolge sind die Anträge auf Durchführung eines Augenscheins, die persönliche Anhörung der Beschwerdeführer sowie eine mündliche öffentliche Verhandlung abzuweisen.