G. Mit Entscheid vom 18. August 2023 (act. 2.12) vereinigte das Departement Bau und Volkswirtschaft die beiden Rekursverfahren zu einem Verfahren. Den Rekurs vom 18. September 2022 wies es betreffend den Antrag auf Durchführung eines Augenscheins ab. Im Übrigen schrieb es diesen infolge Gegenstandslosigkeit ab. Auch der Rekurs vom 12. Januar 2023 wurde betreffend den Antrag auf Durchführung eines Augenscheins abgewiesen und im Übrigen infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben, soweit darauf eingetreten wurde.