F. Mit Entscheid vom 20. Dezember 2022 (act. 9.1.1) wies der Gemeinderat C. den Rekurs vom 30. November 2021 ab. Dagegen liessen A1. und A2. mit Eingabe vom 12. Januar 2023 (act. 9.1) beim Departement Bau und Volkswirtschaft Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag, den Entscheid des Gemeinderats aufzuheben und die Angelegenheit an die BBK G. zur weiteren Bearbeitung zurückzuweisen. Eventualiter sei festzustellen, dass das Anbringen von Schwellen und von Pfosten, erstellt auf der Fahrbahn der D. auf der Parzelle Nr. 0001, der Bewilligungspflicht unterliege.