Seite 3 E. Nach der Durchführung eines Rekursaugenscheins beantragten A1. und A2. mit Eingabe vom 21. August 2021 (act. 8.1.2) beim Gemeinderat erneut, die Rekursgegner mittels superprovisorischen Massnahmen zu verpflichten, die beiden Schwellen und die vier Pfosten innert drei Tagen zu entfernen. Mit Entscheid vom 29. August 2021 (act. 8.1.1) wies der Gemeinderat C., das Gesuch erneut ab. Dagegen liessen A1. und A2. mit Eingabe vom 18. September 2022 (act.