A. B. sind Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0001, Gemeinde F. Gemäss kommunalem Zonenplan Nutzung liegt die Parzelle am nördlichen Bauzonenrand des Weilers E. in der Wohnzone W2a. Die Parzelle Nr. 0001 wird wie die östlich angrenzende Parzelle Nr. 0002, welche sich im Eigentum von A1. befindet, über eine Privatstrasse erschlossen, die bei der Parzelle Nr. 0003 nordöstlich von der D. abzweigt. Diese Privatstrasse ist wie die D. nicht ausparzelliert, sondern bildet Bestandteil der Parzellen, über welche sie verläuft.