eventualiter sei die Angelegenheit im Sinn der nachfolgenden Ausführungen an die Vorinstanz zur nochmaligen Prüfung zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Beschwerdeverfahren und für die beiden vorangegangenen Rekursverfahren. b) der Beschwerdegegner: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, sofern überhaupt darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) und unter solidarischer Haftbarkeit zulasten der Beschwerdeführer 1 und 2.