Dem Aufwand und den Anforderungen angemessen erscheint daher ein Honorar in der Höhe von Fr. 4‘500.--. Dazu kommt praxisgemäss ein Zuschlag von 4% für die Barauslagen, 7.7% für die Mehrwertsteuer im Jahr 2023 und 8% im Jahr 2024, wobei durch die Beschwerdeschrift etwa 75% des Aufwands im Jahr 2023 entstanden sind. Dies führt zu einer Entschädigung von insgesamt Fr. 5'043.90 (3'375 x 1.04 x 1.077) + (1'125 x 1.04 x 1.08) zugunsten des Beschwerdeführers und zulasten der Beschwerdegegnerin.