Seite 11 bare Grundstückfläche von 9'860 m2 (10'350 m2- 490 m2) zur Verfügung. Sollte die Beschwerdegegnerin bei einer allfälligen Projektänderung an der Strassenfläche von 409 m2 festhalten, wäre dies von ihr nachvollziehbar zu belegen.