Aufgrund dessen können bei der Berechnung der Bruttogeschossfläche für die "Réduits" höchstens 144.9 m2 (154.60 m2 - 9.7 m2) abgezogen werden, woraus eine anrechenbare Bruttogeschossfläche von mindestens 5030.1 m2 (5'175 m2 - 144.9 m2) resultiert. Wie sich nachfolgend zeigen wird, wird bereits mit dieser Fläche die zulässige Nutzungsintensität deutlich überschritten. Damit kann offen gelassen werden, inwiefern sich anrechenbare Bruttogeschossflächen durch die Anrechnung sämtlicher vor den Fenstern liegenden Bodenflächen zusätzlich erhöht und ob auch bei einzelnen anderen "Reduits" von einer Anrechenbarkeit an die Bruttogeschossfläche auszugehen ist.