Gemäss E-Mail der verfügenden Behörde vom 31. Mai 2023 (act. 14.16) erschliesst die E. gegenwärtig 136 Wohneinheiten, womit sie den Mehrverkehr, welcher durch die geplanten […] entsteht, ohne Weiteres aufnehmen kann. Da das Bauvorhaben damit hinreichend erschlossen ist, kann eine erhebliche Auswirkung auf die Erschliessungsordnung und die Umwelt im Sinne von Art. 96 Abs. 2 BauG verneint werden. Damit ist kein Erlass eines Baulinienplans, mit welchem die Erschliessung bestimmter Teilgebiete geregelt wird (Art.