d) der verfügenden Behörde: Keine Anträge. Seite 2 Sachverhalt A. Die B. AG ist Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 0001, D. Die rund 10'350 m2 grosse Parzelle befindet sich in der Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) am Bauzonenrand und ist mit den Gewerbebauten Assek. Nrn. 0003, 0006 und 0005 überbaut. Mit Eingabe vom 28. Januar 2022 (act. 14.13.1) reichte die B. AG bei der Gemeindebaubehörde ein Baugesuch für den Abbruch der bestehenden Gebäude und den Neubau von […] ein.