Überbauung D., Abbruch der bestehenden […], Parz. Nr. 0001, aufzuheben und die Staatsgebühr sowie die Parteikosten des Rekursverfahrens seien entsprechend dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens zu verlegen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Beschwerdegegnerin: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. c) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers.