1. Die Beschwerde von A. und B. wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Den Beschwerdeführern wird unter solidarischer Haftung eine Entscheidgebühr von Fr. 2'500.-- auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 2'500.-- wird angerechnet. 3. Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftung verpflichtet, C. und D. eine Parteientschädigung von Fr. 2'240.15 (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) zu bezahlen.