7.5 Entscheidend ist jedoch, dass für die Berechnung des Lärmschutznachweises vom 21. August 2020 der Situationsplan vom 14. August 2020 massgebend war, auf welchem das Aussengerät in ca. 1 m Distanz zur westlichen Gebäudewand eingezeichnet ist. Von diesem Standort aus wurde die Distanz zum nächstgelegenen Gebäude Assek. Nr. yyyy auf der nördlich angrenzenden Parzelle Nr. yyxx gemessen, aus welchem sich der Planungswert ergab. Die im Lärmschutznachweis vom 21. August 2020 festgelegte Richtwirkungskorrektur