Alle diese Dokumente wurden mit dem Stempel "Bewilligt mit Auflagen" vom 15. Januar 2021 versehen. Bei der Einspracheverhandlung vom 29. Oktober 2020 gaben die Beschwerdegegner an, dass der Standort der Anlage im Zusammenhang mit der Lage des Heizungsraums an der Westfassade gewählt worden sei (act. 6.5.8). Gemäss S. 2 des rechtskräftigen Bau- und Einspracheentscheids vom 15. Januar 2021 sieht die Baueingabe für die Wärmepumpenanlage eine Platzierung der Ausseninstallationen an der nordwestlichen Gebäudeecke von Gebäude Assek. Nr. xxxx vor.