Aus dem Plan "Amtliche Vermessung" vom 14. August 2020 (Massstab 1:300) ergibt sich eine Positionierung des Aussengeräts von etwa 1 m Abstand zur westlichen Gebäudewand. Aus dem Plan GIS Standard (Massstab: 1: 500) ergibt sich ebenfalls ein Abstand von etwa 1 m zur westlichen Gebäudewand. Aus dem Grundrissplan 1:100 sowie dem beigelegten Foto geht jedoch eine Positionierung des Aussengeräts in 1 m Entfernung zur Vorderkante der nordwestlichen Gebäudeecke hervor. Alle diese Dokumente wurden mit dem Stempel "Bewilligt mit Auflagen" vom 15. Januar 2021 versehen.