Aus diesem geht jedoch hervor, dass zwischen 19 und 07 Uhr die Anlage im schallreduzierten Nachtbetrieb aktiviert ist. Dabei handelt es sich um einen verbindlichen Teil des Baugesuchs bzw. der Baubewilligung, womit keine zusätzliche Anordnung der Vorinstanz erforderlich war (vgl. S. 4 des Bau- und Einspracheentscheids der BBK vom 11. Februar 2022 und S. 4 der Vollzugshilfe).