Aus den Akten ergibt sich, dass sich bei der Westfassade des Gebäudes Assek. Nr. xxxx, wo die Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage platziert ist, im Kellergeschoss ein Vorplatz, ein Keller und der Tankraum, im westseitigen Erdgeschoss die Garderobe, die Küche und der Essbereich und im Obergeschoss der Estrich, ein Bad/WC sowie ein Studio/Büro befinden (act. 8.5.1). Mit den Vorinstanzen ist darin übereinzugehen, dass als lärmempfindlicher Raum einzig das Zimmer/Büro im Dachraum massgebend ist, welches damit einen hinreichenden Abstand zur strittigen Anlage aufweist.