Dieses Gebäude weist gemäss dem Situationsplan (act. 8.5.23) eine Distanz von 14.13 m zum bestehenden Aussengerät der Wärmepumpe auf. Damit ergibt sich - unter Berücksichtigung einer Richtwirkungskorrektur von 9 dB(A) - ein Beurteilungspegel von 41.1 dB(A), womit die Planungswerte auch beim Gebäude der Beschwerdeführer, welches 17.45 m Abstand aufweist, eingehalten sind. Dies wird von den Beschwerdeführern nicht bestritten.