Seite 6 2022. Die Vorinstanz ist aufgrund des Devolutiveffekts nicht auf diesen Antrag eingetreten. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass gemäss den Ausführungen der Vorinstanz der Gemeinderat E. mit seinem Entscheid vom 15. September 2022 den Entscheid der BBK E. ersetzt habe. Wenn diese Auffassung zutreffen würde, gäbe es im heutigen Zeitpunkt somit gar keine Baubewilligung für das streitige Baugesuch. Somit müsse der Baubewilligungsentscheid der BBK E. vom 11. Februar 2022 Gegenstand des nachfolgenden Rechtsverfahrens sein.