B. Nachdem die ehemaligen Einsprecher die Gemeindebaubehörde darüber informiert hatten, dass der Standort der Luft/Wasser-Wärmepumpe von den bewilligten Plänen abwich, beantragten C. und D. mit Projektänderungsgesuch vom 7. September 2021 (act. 8.5.23) nachträglich deren Bewilligung. Dagegen erhoben A. und B. mit Eingabe vom 8. Oktober 2021 (act. 8.5.25) erneut Einsprache. Mit Entscheid vom 11. Februar 2022 (act. 8.5.39) bewilligte die Baubewilligungskommission E. das Bauvorhaben und wies die Einsprache von A. und B. ab. Einen dagegen gerichteten Rekurs von A. und B. wies der Gemeinderat E. mit Entscheid vom 15. September 2022 (act. 2.6) ebenfalls ab.