- die Einsprache von B. und A. vom 8. Oktober 2021 betreffend das Baugesuch Nr. 090/20 (Projektänderung), gutzuheissen; und - das nachträgliche Baugesuch Nr. 090/20 (Projektänderung), von D. und C. für die freistehende Luft-/Wärmewasserpumpe abzuweisen, sowie - der Weiterbetrieb der widerrechtlichen Anlage zu untersagen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Beschwerdeverfahren, für das Rekursverfahren vor dem Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden und für das Rekursverfahren vor dem Gemeinderat E.