WG erstrecke sich auf Fälle, bei welchen es schon zu Drohungen mit Waffen gekommen sei, bei Geisteskranken, Suizidgefährdeten, Alkohol bzw. Drogensüchtigen etc., nicht aber bei einem Waffenhändler, welcher während gut drei Wochen aufgrund eines Fristversäumnisses nicht über die notwendigen Bewilligungen zum Besitz verfügt habe. Zur Einstellungsverfügung vom 2. August 2022: Der Ratschlag des UA E., seine Verantwortung als Inhaber der Waffenhandelsbewilligung und Inhaber der C.